Rumänische
Staatsangehörige können ab dem 01. Januar 2002
für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr ohne Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland und in die übrigen
Schengen-Anwenderstaaten visumfrei einreisen.
Schengen-Anwenderstaaten:
Belgien, Dänemark,
Deutschland,
Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und
Spanien.
Es gelten die allgemeinen
Einreisevorschriften, d.h. Reisende
müssen sowohl im Besitz eines gültigen Reisedokuments
sein,
als auch u.U. an der Grenze ihren Reisezweck und ausreichende
Mittel zur
Bestreitung des Lebensunterhalts einschließlich
ausreichenden
Krankenversicherungsschutzes
für die Dauer des
Aufenthalts nachweisen können.