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| | Reisebedingungen
Die Passagiere haben die Generellen Transportbedingungen, die bei dem Sitz der Eurolines Agenturen, den zugelassenen Partnern oder im Internet zu finden sind und kostenlos dem Passagier ausgehändigt werden, zur Kenntniss genommen.
• Der Fahrschein ist namentlich, kann nicht an eine andere Person übertragen werden und muss bei Anfrage des Personals unserer Gesellschaft oder den entsprechenden Behörden vorgezeigt werden.
• Der Fahrschein ist der Beweis des Mietvertrages zwischen der Transportgesellschaft und dem Passagier, dessen name sich auf dem Fahrschein befindet und dessen identät auf Anfrage nachgewiesen werden muss.
• Farhscheine ohne Stempel der Transportgesellschaft oder ohne Datum sind nicht gültig.
• Verlorene, zerstörte oder gestohlene Fahrscheine werden nicht ersetzt, es werden keine Duplikate erstattet und der Passagier kann in keinster Weise entschädigt werden.
• Der Passagier muss im Moment des Kaufes oder bei dessen Zurückgabe an das autorisierte Personal der Eurolines Gesellschaft überprüfen ob der Fahrschein die entsprechende Anzahl an Gutscheinen hat.
• Einige Spezialpreise schliessen Bedingungen mit ein die das Ändern der Reservierung eingrenzen oder verbieten und die Zurückgabe beschränken im Falle einer Stornierung oder wenn die Reise nicht durchgeführt wird. Die Änderung des Datums der Reise und die Zurückgabe der nicht benützten Fahrscheine wird gemäss der Bedingungen „Regelung bezüglich der Stornierung, Neuprogrammierung und Rückgabe des Fahrscheinpreises“ durchgeführt, was Teil des Vetrages zwischen Eurolines und dem Passagier ist und auf der Internetseite und bei unseren Eurolines Agenturen nachgelesen werden kann.
• Die Reservierung für den Rückweg im Falle der hin-und zurück Fahrkahrten ist verbindlich und muss mit mindestens 7 Tagen vor der Rückreise gemacht werden, auch für die hin und zurück Fahrkahrten mit bestimmtem Rückkehrdatum.
• Eurolines garantiert nicht für freie Plätze an dem von dem Passagier verlangten Datum und ist nicht zuständig für die von dem Passagier erlittenen Verluste die eventuell durch die nicht mögliche Reise an dem von dem Passagier genannten Datum entstehen.
• Die Transportgesellschaft und ihre Agenturen nehmen sich das Recht nicht bestätigte Plätze zu verkaufen.
• Rückgabeanfragen, Entschädigungsanfragen und (oder) Beschwerden bezüglich der Reise (mit Ausnahme der Anfragen wo es um verlorenes Gepäck geht) werden schriftlich bei dem Sitz der Eurolines Gesellschaft abgegeben, in dem Land wo die Fahrkahrte gekauft wurde, in einem Zeitabstand von maximum einem Monat von dem Datum der Abfahrt die auf der Fahrkarte steht, im Falle der Fahrkarten für hin und zurück und maximum 7 Monate im Falle der hin und zurück Fahrkarten OPEN.
• Das Gepäck des Passagiers muss folgendes nicht beinhalten: Gegenstände deren Transport durch das Gesetz oder Verordnungen jedwelches Landes der Hin- oder Rückfahrt verboten ist, Gegenstände die dem Fahrer gemäss nicht transportiert werden können wegen ihrem Gewicht, Grösse, Art oder Verpackung, lebende Tiere.
• Eurolines übernimmt keine Verantwortlichkeit für den Transport des Handgepäckes. Dies ist die Verantwortung des Passagieres, ausser wenn die Beschädigung aus der Schuld des Fahrers entstanden ist und von dem Passagier bewiiesen werden kann. Eurolines ist nicht verantwortlich für das Verlieren oder Beschädigen des Gutes und der Wertgegenstände wie zum Beispiel Geld, Schmuck, Kunststücke, Photoapparate, Computer, u.s.w., die sich in dem Handgepäck der Passagiere befinden.
• Die Passagiere haben die Pflicht, jedwelche Beschwerde bezüglich dem Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung des Gepäckes sofort nach der Ankunft weiterzugeben und maximum innerhalb der Zeitspanne von 48 Stunden von der Ankunft schriftlich zu bestätigen. Jedwelche spätere Beschwerde wird nicht mehr als gültig betrachtet.
• Der Dienstleister hat das Recht jederzeit die Preise oder die Fahrzeiten zu verändern.
• Der Dienstleister wird sein Bestes tun, den Passagier und sein Gepäck in einer angemessenen Zeitspanne zu transportieren. Die auf der Fahrkarte angegebenen Uhrzeiten, Fahrzeiten und andere Dokumente werden nicht garantiert und gehören nicht zu dem Transportvertrag. Der Dienstleister kann unterschiedliche Fahrer oder Busse benützen, ohne dies bekanntgeben zu müssen. Die Uhrzeiten können verändert werden ohne vorherige Bekanntgabe. Der Dienstleister ist nicht veratwortlich für die Fehler aus den Fahrplänen und anderen Ausgaben die den Fahrplan beinhalten. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für die Anschlusstransporte. Eurolines übernimmt keine Verantwortung für die Verspätung der Transporte und (oder) falls der Passagier den Transport vermisst hat wegen seinem Zuspätkommen. Die Ankunftszeit hängt ab von der Wartezeit an dem Zoll und den Strassen.
• Die Passagiere sind verpflichtet, die Bestimmungen der durchfahrenden Staaten zu beachten, bezüglich der Einfahrtsurkunden, Zollbestimmungen, Verwaltungs- und Finanzbestimmungen bezüglich der Person und deren Gepäck. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für zusätzliche Auslagen wegen dem Fehlen eventueller Unterlagen.
• Der Dienstleister und seine Fahrer übernehmen keine Verantwortung für den Fall in dem ein Passagier die Generellen Transportbedingungen nicht erfüllt.
• Der Dienstleister versichert die Passagiere für jedwelche Körperverletzungen die aus dem Fahren mit dem Bus entstehen können. Er übernimmt aber keine Verantwortungen für Verletzungen die aus der Schuld des Passagieres oder dessen Gepäck entstanden sind. Der Kauf einer Fahrkarte hat den Wert eines Vertrages. Durch die Annahme dieser Fahrkarte macht der Passagier sich verantwortlich die Bestimmungen der „Generellen Transportbedingungen“ einzuhalten.
Gebührenbedingungen
Stornierung, Neuprogrammierung und Rückerstattung
Allgemeine Transportbendingungen
Preise Überschuss
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